Führerschein-Check: Führerausweis Kat. D1 oder D?
Welchen Führerschein und welche Kategorie benötigen Sie für welchen Bus? Hier die Antworten.
Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)
Übersicht Fahrzeuge und benötigte Ausweiskategorie
Kat. B: Personenwagen & Kleinbusse bis 8+1 Sitze
Kat. D1: Kleinbusse bis 16+1 Sitze
Kat. D: Busse mit mehr als 16+1 Sitze
Kat. E: Anhänger über 750kg Gesamtgewicht, für leichte Anhänger bis 750kg benötigen Sie keine Kategorie im Ausweis.
Ergänzungen & Hinweise
Code 106: Für Kleinbusse im Binnenverkehr mit mehr als 17 Sitzplätzen. ACHTUNG: Dieser Code gilt nicht für Busse über 3.5t Gesamtgewicht (Busse über 3.5t sind keine Kleinbusse sondern Gesellschaftswagen)
3.5t: Der Kleinbus darf das Gesamtgewicht von 3.5t nicht überschreiten. Unsere Mietbusse bis 17 Sitze sind bis 3.5t.
leichte Anhänger: Die kleinen Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht brauchen keinen Eintrag im Führerausweis.
Wer den Führerausweis vor 2003 erworben hat, bekam die D1 ‚geschenkt‘. Falls Sie noch den alten blauen Ausweis besitzen empfehlen wir diesen umzuschreiben auf den FAK. Dann erhalten Sie die Kat. D1 ebenfalls umsonst. Umschreiben beim Strassenverkehrsamt im Kanton. Kosten rund CHF 75.-
Alter blauer Führerausweis (Papier)
Übersicht Fahrzeuge und benötigte Ausweiskategorie
Kat. B: Personenwagen & Kleinbusse bis 16+1 Sitze
Kat. D1+D2: Kleinbusse bis 16+1 Sitze
Kat. D: Busse mit mehr als 16+1 Sitze
Kat. E: Anhänger über 750kg Gesamtgewicht, für leichte Anhänger bis 750kg benötigen Sie keine Kategorie im Ausweis.
In der EU dürfen mit diesem Ausweis keine Busse über 9Pl. gefahren werden. Bitten den Ausweis ins neue Kreditkarten-Format tauschen lassen.
Ergänzungen & Hinweise
In der Schweiz dürfen Sie in jedem Fall mit dem alten blauen Ausweis die Kleinbusse bis 16+1 Sitze fahren. Begrenzt auf Gesamtgewicht 3.5t. Auch falls kein D1 oder D2 drin erwähnt ist.
Für die EU gilt: Nur der neue FAK mit Kat. D1 ist gültig. D2 ist nicht international anerkannt.
–> Somit unbedingt für die EU den Führerschein vom alten Format in den neuen FAK umschreiben lassen (Kant. Motorfahrzeugkontrolle, Kosten CHF 75.-)
– Die kleinen Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht brauchen keinen Eintrag im Führerausweis.
Fahrerkarte für digitalen Fahrtenschreiber
Was ist eine Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber?
Alle Fahrzeuge ab Erstinverkehrsetzung Jahrgang 2006 und mit mehr als 9 Sitzplätzen brauchen für den grenzüberschreitenden Personentransport einen digitalen Fahrtenschreiber. Die Fahrerkarte wird im gewerbemässigen Personentransport vom Fahrer eingesetzt, um im digitalen Fahrtenschreiber die Daten über Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten personalisiert erfassen zu können. Weitere Details und Bestellungsformular zur Fahrerkarte unter www.dfs.astra.admin.ch .
Brauche ich eine Fahrerkarte, wenn ich einen Kleinbus UNTER 3.5t Gesamtgewicht und max. 16+1 Sitze miete?
> Falls Sie damit gewerbemässig Personen transportieren: Ja!
> Wenn Sie für Ihre Firma, Verein, Famile, Gruppe intern und privat fahren ohne von den Fahrgästen entlöhnt zu werden: Für ganz Europa: Nein!
> Falls Sie als privater Lenker trotzdem eine Fahrerkarte bestellen möchten und den Tachographen bedienen möchten, können Sie dies natürlich gerne machen. Die Karte kann jede Person mit CH-Führerausweis unter www.dfs.astra.admin.ch für ca. CHF 70.- bestellen. Falls Sie nicht einen CH-Führerausweis besitzen informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde des Herkunftlandes über den Erwerb der Fahrerkarte.
Details und Gesetzestexte zum Thema ‚Fahren ohne Karte‘ unter diesem Link
Brauche ich eine Fahrerkarte, wenn ich einen Midibus oder Reisecar ÜBER 3.5t Gesamtgewicht und 16+1 oder mehr Sitze miete?
> Egal ob Sie beruflich, gewerbemässig oder privat einen Midibus über 3.5t Gesamtgewicht fahren: Sie brauchen immer eine Fahrerkarte! Hier bestellen Sie die Fahrerkarte
Details und Gesetzestexte zum Thema ‚Fahren ohne Karte‘ unter diesem Link
Was ist ein Fähigkeitsausweis der CZV?
Nur Pflicht für Berufsfahrer!
Kurz zusammengefasst: Berufsfahrer der Kat. D und D1 für Fahrzeuge über 8+1 Plätzen müssen innerhalb von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildungkurse der CZV ausweisen. CZV steht für Chauffeurzulassungsverordnung. Dieser Fähigkeitsausweis bestätigt die Absolvierung dieser Kurse. Dieses Gesetz ist per 1. September 2013 in Kraft getreten. Dieser Nachweis erlaubt die gewerbliche Personenbeförderung.
Via cambus.ch ist der Fähigkeitsausweis online bestellbar, sofern man alle Kurse besucht und den Führerausweis der Kategorie D1 / D vor dem 1. September 2009 gemacht hat. CZV Kurse werden von verschiedenen Anbietern in der gesamten Schweiz durchgeführt.
Sollte der Führerausweis der Kategorie D1 / D und C1 / C nach dem 1. September 2009 bestanden worden sein, muss eine 5-teilige CZV Prüfung abgelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit eine reduzierte CZV Prüfung (1x mündlich, 1x praktisch) abzulegen, sollte man bereits einen gültigen Fähigkeitsausweis für den Güter- oder Personenverkehr besitzen.
Wenn Sie privat und/oder nicht gewerblich mit unseren Bussen fahren brauchen Sie keinen Fähigkeitsausweis. Für gewerbemässige Fahrten ist dieser Ausweis jedoch zwingend nötig.
Link: Detailierte gesetzliche Grundlagen über das Fahren von Kleinbussen ohne Fähigkeitsausweis.